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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Übertragung von Geld und Verpflichtung zur Weiterleitung der Kapitalerträge

    Wer Kapital im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anlegt, erzielt als Gläubiger in seiner Person die Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Wenn diese Einkünfte freiwillig den Kindern überlassen werden, so handelt es sich nach § 12 EStG um eine steuerneutrale Einkommensverwendung.