01.11.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Renovierung nach Schenkung ist kein anschaffungsnaher Aufwand
Die Grundsätze des sogenannten anschaffungsnahen Aufwands gelten jedenfalls dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich erwirbt.
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