01.05.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Rechtsbehelfsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Einkommensteuerbescheiden gegen Erben
So quälte sich der BFH durch die Bekanntgabevorschriften der AO und bescheinigte dem Notar zuletzt, daß ihn die Einkommensteuer seiner von ihm durch Dauertestamentsvollstreckung betreuten Erben nichts anginge (vgl. Erbfolgebesteuerung 8/95 Tz. 3.4 letzter Satz). Diese gehöre zu den Eigenschulden des Erben, und zwar auch dann, wenn sie zugleich Nachlaßerbenschuld sei (vgl. BFH 28.4.92 BStBl. II, 781 und Erbfolgebesteuerung 1/93).
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