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  • 01.08.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine AfA auf AK oder HK des Erblassers für den Vermächtnisnießbraucher an Betriebsvermögen

    Danach ist die Ausgleichszahlung (Abfindung) im Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der Wirtschaftsgüter des Privatvermögens aufzuteilen.