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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch Rente in einem Vergleich?

    | Eine durch einen Vergleich begründete Rentenverpflichtung kann nicht mit einer Versorgungszusage kraft Testaments oder kraft vorweggenommener Erbfolge gleichgesetzt werden. Eine dauernde Last ist in diesen Fällen nur gegeben, wenn dies ausdrücklich - unter Hinweis auf § 323 ZPO - vereinbart worden ist. |

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