Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    § 14a Abs. 4 EStG gilt auch bei gleichzeitiger Hofübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    Aus dem Gesetz läßt sich nicht folgern, daß die Abfindung nicht die wesentlichen Betriebsgrundlagen betreffen darf. Maßgebend ist vielmehr, ob ein lebensfähiger Betrieb verbleibt.