01.09.2002 · Fachbeitrag · Betriebsvermögenfreibetrag
Abgabe der Erklärung durch den Erben
Hat der Schenker die Erklärung über die Inanspruchnahme des Freibetrages zu seinen Lebzeiten nicht abgegeben, kann diese nach dem Tode des Schenkers von seinen Gesamtrechtsnachfolgern abgegeben werden (BFH 20.3.02, II R 53/99, BStBl II 02, 441). (Abruf-Nr. 020613)
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