Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.1998 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Vereinfachte Wertermittlung auf den Besteuerungszeitpunkt

    | Für das Betriebsvermögen gilt der Grundsatz: Sowohl für den Bestand als auch für die Bewertung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, also im Besteuerungszeitpunkt maßgebend (§ 9, § 11 ErbStG). Bei Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann der Besteuerungszeitpunkt von den Beteiligten frei bestimmt werden. Aus Kostengründen empfiehlt es sich hierbei, den Schluß des Wirtschaftsjahres zu wählen. Doch häufig entsteht die Steuer in einem Zeitpunkt, der nicht mit dem Bilanzstichtag übereinstimmt. Dies dürfte in Erbfällen die Regel sein. Der folgende Beitrag zeigt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents