01.04.2003 · Fachbeitrag · Betriebsübertragung
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten auf Grund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH 15.2.77, BStBl II 77, 389); (BFH 31.7.02, X R 48/99, DB 03, 530). (Abruf-Nr. 030430)
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