01.04.1996 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Vermeidung der personellen Entflechtung bei vorweggenommener Erbfolge
Unser Leser schildert folgenden Fall: Einem Unternehmer gehört allein ein Grundstück, das er seiner GmbH vermietet hat (wesentliche Betriebsgrundlage). Die Anteile an der GmbH hält er zu 100 Prozent, so daß unstreitig eine Betriebsaufspaltung vorliegt.
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