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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Berliner Testament

    Mit einer Pflichtteilsvereinbarung nachträglich Erbschaftsteuer sparen

    | Das Berliner Testament, mit dem sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht bekanntermaßen eine teure Gestaltung, weil Freibeträge des Schlusserben verloren gehen. Doch lässt sich dabei noch im Nachhinein - nach Eintritt der Bindungswirkung mit dem ersten Erbfall - durch eine nachträgliche Pflichtteilsvereinbarung Erbschaftsteuer sparen. Dazu folgender Musterfall: |

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