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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Beraterhaftung

    Informationspflicht für Steuerberater über absehbare Gesetzesänderungen

    | Bei einem steuerrechtlichen Dauermandat ist der Steuerberater auch verpflichtet, seinen Mandanten über absehbare künftige Gesetzesänderungen (hier: Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts) zu belehren (OLG Celle, 10.01.01, 3 U 237/99, n.v.).(Abruf-Nr. 020098) |

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