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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Bankvollmacht

    Missbrauch der Bankvollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers

    Eine vom Erblasser erteilte Bankvollmacht regelt lediglich die Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber, stellt aber nicht selbst einen Rechtsgrund für den Erwerb der abgehobenen Gelder dar (OLG Bamberg 28.1.02, 4 U 116/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021493)