01.01.1996 · Fachbeitrag · Anpassung an die neue Erbfolgebesteuerung
Freibetrag für die Abfindung weichender Miterben
Mit dem Standortsicherungs-Gesetz wurde der Freibetrag von 120.000 DM nach § 14 a Abs. 4 EStG für Gewinne aus der Veräußerung und Entnahme von Grund und Boden, der zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört, auf die neue Rechtsprechung zur Erbfolgebesteuerung zugeschnitten. Die Neuregelung gilt auch für Veräußerung und Entnahmen, die vor dem 1.1.1992 vorgenommen wurden.
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