19.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Schnittstellen/Nebengebiete
Ausländische Erbscheine (hier: nach englischem Recht erteilt) sind grundsätzlich keine Entscheidungen, die im Sinne einer ausländischen Entscheidung anerkannt werden. Daher kann mit ausländischen Erbscheinen die Unrichtigkeit eines Grundbuchs (GB) grundsätzlich nicht nachgewiesen werden (OLG Bremen 19.5.11, 3 W 6/10, Abruf-Nr. 112495 ).
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19.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Haben Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament die Schlusserbeneinsetzung ihrer Kinder mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, muss den Kindern bei der Grundbuchberichtigung nach dem letztversterbenden Elternteil folgende Möglichkeit eingeräumt werden: Sie müssen durch inhaltlich übereinstimmende, von jedem von ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherung den Nachweis führen können, dass keines der Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt hat.
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12.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Mietrecht
Stirbt der Vermieter, so tritt sein Erbe in das Mietverhältnis ein. Der Mietvertrag wird unverändert fortgesetzt. Der Erbe erlangt mit Eintritt des Erbfalls automatisch die Stellung als Vermieter.
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12.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Mietrecht
Verstirbt der Mieter, stellt sich die Frage nach der Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter möchte seine Mietforderungen und Nebenkosten, aber auch Schadenersatzansprüche gegen den Erben geltend machen. Für ihn ist auch die Abwicklung des Mietverhältnisses, insbesondere die Durchführung von Renovierungsarbeiten wichtig.
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06.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz/ErbStRG vom 24.12.08, BGBl I 08, 3018) wurde die bisherige Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims (vgl. EE 11, 82) erweitert. Neben dem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können nun auch Kinder in den Genuss der Steuerfreistellung kommen, wenn der Erwerb von Todes wegen erfolgt. Dazu im Einzelnen:
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06.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsvollstreckung
Mittels Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser über seinen Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass nehmen, indem er eine Person seines Vertrauens, Testamentsvollstrecker genannt, in einer Verfügung von Todes wegen mit gesetzlich festgelegten, testamentarisch modifizierbaren Machtbefugnissen für die Zeit nach dem Erbfall hinsichtlich des Nachlasses ausstattet. Der Testamentsvollstrecker muss aber nicht nur das Erbrecht, sondern auch das Steuerrecht beherrschen.
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06.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Nachlasspflegschaft
Der Sicherungsanlass des § 1960 BGB beurteilt sich allein nach den Interessen des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses (OLG Hamm 28.10.2010, I-15 W 302/10, FGPrax 11, 84).
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06.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Prozessrecht
Nach Art. 1 Abs. 2a EuGVVO ist die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Titeln über erbrechtliche Ansprüche über das Verfahren der EuGVVO nicht möglich. Der Ausschluss beschränkt sich nicht auf erbrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts, sondern bezieht sich auch auf klassische zivilrechtliche Erbrechtsstreitigkeiten, in denen über die Erbenstellung, den Erbschaftsanteil und den Nachlasswert gestritten wird (OLG Stuttgart 9.6.10, 5 W ...
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06.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Eine GbR, die lediglich eigenes Vermögen verwaltet, wird nicht in einem solchen Sinne unternehmerisch tätig, dass sie Erbschaftsteuervergünstigungen für sich beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn das Lagefinanzamt ein Grundstück der GbR als zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehörig qualifiziert hat. Derartige Feststellungen binden das Erbschaftsteuerfinanzamt grundsätzlich nicht (FG Schleswig-Holstein 3.3.11, 3 K 142/09, StBW 11, 491).
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06.07.2011 · Fachbeitrag aus EE · Pflichtteil
Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RGZ 61, 14; 93, 193).
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