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  • · Nachricht · Steuerberatungskosten

    Erlass der Finanzverwaltung zu Steuerberatungskosten für Angelegenheiten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

    | In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.2.22, S 3810, BStBl 22 I, 224 wurde Stellung dazu genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten i. S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu qualifizieren sind. Die Erlasse enthalten folgende Aussagen für vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen: |

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    • Die Steuerberatungskosten stellen Nachlassverbindlichkeiten dar, soweit der Erblasser noch zu Lebzeiten die Steuerberatung beauftragt hat (Verursacherprinzip).