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  • · Nachricht · Schenkungsteuer

    Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung nicht schenkungsteuerpflichtig

    | Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Dies hat der BFH entschieden (3.7.19, II R 6/16). |

     

    Eine Schweizer Familienstiftung hatte einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Begünstigten (Destinatär) eine Einmalzahlung zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Stiftung wählt die Empfänger nach ihrem Ermessen aus.

     

    Der BFH hat den angefochtenen Steuerbescheid sowie das FG-Urteil aufgehoben und damit der Revision der Familienstiftung stattgegeben. Die Stiftung verfüge für die Frage der Satzungskonformität über eine Einschätzungsprärogative, deren Grenzen im Streitfall noch nicht überschritten seien. Ein Erwerb durch Zwischen“berechtigte“ könne nicht vorliegen, wenn der Empfänger in keiner Weise „Berechtigter“ an Vermögen oder Erträgen der Stiftung sei und keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung habe.

     

    Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 63 vom 10.10.19

    Quelle: ID 46212089