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  • · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten

    Praxisfälle zu steuerlichen Abzugsverboten bei einer Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Die finanziellen Auswirkungen einer angenommenen oder ggf. anzunehmenden Erbschaft hängen auch von den steuerlichen Konsequenzen ab, die mit Nachlassverbindlichkeiten einhergehen. In EE 20, 212 wurden die verschiedenen Nachlassverbindlichkeiten steuerlich differenziert und mitihren Auswirkungen eingeordnet. Daran anknüpfend befasst sich dieser Beitrag mit steuerlichen Abzugsverboten für Nachlassverbindlichkeiten. |

    1. Allgemeines

    Nachlassverbindlichkeiten sind nicht uneingeschränkt abziehbar. § 10 Abs. 6 bis 9 ErbStG schränkt den Abzug ein.

     

    PRAXISTIPP |

    Zu einem Abzugsverbot kommt es immer dann, wenn die Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen. Ein solcher liegt nur vor, wenn die Entstehung der Schuldursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen und die Schuld den Vermögensgegenstand wirtschaftlich belastet (siehe H E 10.10 ErbStH 2019).