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  • · Fachbeitrag · Mittelbare Schenkungen

    Mittelbare Grundstücksschenkungen - was Sie dazu wissen sollten

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Stellt der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag zur Verfügung, damit dieser den gewollten Vermögensgegenstand erwirbt, ist von einer mittelbaren Zuwendung auszugehen. Der Beitrag erläutert, was bei der mittelbaren Schenkung von Grundstücken zu beachten ist. |

    1. Vorteile der mittelbaren Grundstücksschenkung

    „Entreicherungsgegenstand“ und „Bereicherungsgegenstand“ brauchen nicht identisch zu sein (BFH BStBl. II 05, 188 = ZEV 05, 127). Wird Geld geschenkt, um ein Grundstück zu kaufen oder ein Gebäude zu errichten, ist dies als Schenkung von Grundbesitz zu werten, wenn der Zuwendende dem Bedachten erkennbar im Zeitpunkt der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschaffen soll (Erbschaftsteuer-Richtlinien R E 7.3 Abs. 1 ErbStR; Gleichlautender Ländererlass vom 19.12).

     

    Ist eine mittelbare Grundstücksschenkung anzunehmen, wird bei der Besteuerung des Beschenkten der Steuerwert des geschenkten Grundstücks angesetzt. Da dieser i. d. R. niedriger ist, werden dadurch Steuern gespart.