· Nachricht · Grunderwerbsteuer
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
| In einem vom BFH (4.6.25, II R 42/21, Abruf-Nr. 250889 ) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob ein Erwerb zur Teilung des Nachlasses vorlag und damit die Steuerbefreiung nach§ 3 Nr. 3 GrEStG zur Anwendung kam. Denn nach § 3 Nr. 3 ErbStG ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses steuerfrei. |
Hintergrund: § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG setzt den Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks voraus. Ein Grundstück gehört, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, zum Nachlass, wenn es den Erben in dieser Eigenschaft in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht. Gelöst wird die Zugehörigkeit des Grundstücks zum Nachlass durch seine Übertragung auf einen Miterben oder Dritten oder durch Umwandlung des Gesamthandseigentums in Bruchteilseigentum. Gleiches gilt, wenn das Grundstück auf eine GbR übertragen wird, an der die Erben zu gleichen Anteilen wie am Nachlass beteiligt sind, denn eine im Verhältnis zur Erbengemeinschaft personen- und beteiligungsidentische GbR stellt ein anderes Zuordnungssubjekt als die Erbengemeinschaft dar.
Im Vorverfahren hatte das FG die Auffassung vertreten, dass die Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf eine mit der Erbengemeinschaft personen- und beteiligungsidentische GbR keine Teilung des Nachlasses im Sinne des § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG darstellt.
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