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  • 26.01.2017 · Fachbeitrag · Erbschaft- und schenkungsteuer

    So werden frühere Erwerbe berücksichtigt (Teil 1)

    | Häufig wird Vermögen in zeitlichen Abständen an die gleiche Person zugewendet oder der Vermögensinhaber gibt einen Teil seines Vermögens schon lebzeitig weiter, stirbt und wird vom Beschenkten beerbt. In diesen Fällen ist § 14 ErbStG zu beachten. Der Beitrag erläutert, wie es geht. |