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  • 30.03.2015 · Fachbeitrag · Vor- und Nacherbfolge

    Keine Bekanntgabe der Veräußerung des Grundstücks

    | Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben (OLG Hamm 16.1.15, I-15 W 302/14, n.v., Abruf-Nr. 144032 ). |