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  • 30.03.2015 · Fachbeitrag · Vor- und Nacherbfolge

    Keine Bekanntgabe der Veräußerung des Grundstücks

    Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben (OLG Hamm 16.1.15, I-15 W 302/14, n.v., Abruf-Nr. 144032 ).