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  • 19.08.2019 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Versäumnisurteil

    | Ein zivilgerichtliches Feststellungsurteil bindet im Rahmen seiner Rechtskraft das Nachlassgericht in seiner Entscheidung in Erbscheinsverfahren. Das Nachlassgericht ist aber nicht an ein rechtskräftiges Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, sofern das Urteil nicht zwischen allen Beteiligten des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist (OLG Frankfurt 7.5.19, 21 W 42/19, Abruf-Nr. 209649 ). |