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  • 28.01.2019 · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Witwerrente – widerlegbare Vermutung spricht für Versorgungsehe

    | In der Praxis steht dem Anspruch auf Hinterbliebenenrente zuweilen die gesetzliche Vermutung entgegen, dass es sich um eine Versorgungsehe handelt, so auch im Fall des LSG Bayern, indem die Ehegatten zwar 25 Jahre zusammen lebten, bevor sie heirateten, die Ehefrau aber ca. 14 Tage nach der Eheschließung aufgrund einer Krebserkrankung verstarb (LSG Bayern 4.9.18, L 19 R 2/17, Abruf-Nr. 206735 ). |