01.10.2018 · Fachbeitrag · Pflichtteilsprozess
Keine Kostenerstattung für ein Privatgutachten zur Wertermittlung
| Bei der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens zur Wertermittlung ist zu differenzieren: Wertermittlungsgutachten gem. § 2314 BGB sind nicht erstattungsfähig. Dasselbe gilt, wenn das Wertermittlungsgutachten erst aufgrund einer Verurteilung des Erben durch Teilurteil eingeholt worden ist. Der Beitrag zeigt, in welchen Fällen Gutachterkosten dem § 91 ZPO unterfallen. |