· Urteilsbesprechung · Nachlasspflegschaft
Anspruch eines Nachlasspflegers auf Vergütung für die Tätigkeit seiner Mitarbeiter
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Der BGH hat über den Anspruch eines Nachlasspflegers auf Erstattung der Vergütung für eine Mitarbeiterin und damit über eine bislang umstrittene Vergütungsfrage entschieden. |
Sachverhalt
Ein berufsmäßiger Nachlasspfleger verlangte neben seiner eigenen Vergütung zusätzlich eine Stundenvergütung in gleicher Höhe für eine Mitarbeiterin, die ihn bei der Sicherung einer Nachlasswohnung unterstützt hatte. Das Nachlassgericht und das OLG Dresden wiesen den Antrag ab. Der Nachlasspfleger legte Rechtsbeschwerde zum BGH ein, ohne Erfolg.
Entscheidungsgründe
Nach dem BGH (10.9.25, IV ZB 2/25, Abruf- Nr. 250590) kann ein Nachlasspfleger keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen. Der BGH stützt seine ausführlich begründete Entscheidung im Kern auf folgende Erwägungen:
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