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  • 05.09.2016 · Fachbeitrag · Nachlassakte

    Keine Gebühr für Negativauskunft

    | Die Akteneinsicht in Nachlassakten gehört zum Tagesgeschäft. Gibt es keine Nachlassakte, teilt das Nachlassgericht dies mit. In einigen Bundesländern wurde dafür eine Gebühr (15 EUR, Nr. 1401 KV JVKostG) erhoben. Das OLG Koblenz stellte fest, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.. |