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  • 29.03.2018 · Fachbeitrag · Nach Tod gezahlte Rente

    Setzt der Rückforderungsanspruch ein Bankkonto voraus?

    | Der 5. Senat legt dem Großen Senat des BSG folgende Frage vor: „Setzt ein Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut nach § 118 Abs. 3 S. 2 SGB VI auf Rücküberweisung von Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind, die weitere Existenz des Kontos des Rentenempfängers voraus?“(BSG 17.8.17, B 5 R 26/14 R, Abruf-Nr. 200332 ). |