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  • 24.07.2019 · Fachbeitrag · Lebensversicherung des Erblassers

    Erbe: Kein Schadenersatz, wenn Versicherer zahlt

    | Der Erbe des Versicherungsnehmers (VN) hat gegen den Versicherer (VR), der nach dem Todesfall die Versicherungsleistung an die in der Lebensversicherung für den Todesfall des VN begünstigte Person auszahlt, jedenfalls keinen Schadenersatzanspruch, wenn aus Sicht des VR kein offenkundiger Mangel des Valutaverhältnisses erkennbar ist. Das gilt insbesondere, wenn nicht bekannt ist, welcher Rechtsnatur das Valutaverhältnis ist (LG Stuttgart 17.5.19, 3 O 452/18, Abruf-Nr. 209322 ). |