· Nachricht · Kostenerstattung
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Rechtsanwalts bei Klage gegen eine Erbengemeinschaft
| Das OLG München (18.2.25, 11 W 124/25, Abruf-Nr. 250879 ) hat sich damit befasst, ob ein Mitglied einer Erbengemeinschaft bei einer Klage gegen dieselbe die Kosten eines eigenen Anwaltes erstattet verlangen kann. |
Die Parteien sind drei Schwestern, die eine Erbengemeinschaft bilden. Zwischen ihnen bestehen anhaltende Streitigkeiten über die Auseinandersetzung der Erbmasse: Die Beklagten zu 1 und 2 betrieben die Teilungsversteigerung der Grundstücke. Die Beklagte zu 3 führte gegen sie ein Hofzuweisungsverfahren, nachdem sie Grundstücke ersteigert hatte.
In einem neuen Verfahren klagte ein Dritter auf Löschung einer Grundschuld; Beklagte waren die drei Schwestern als Erbengemeinschaft. Jede Beklagte wurde anfänglich durch eigene Rechtsanwälte vertreten. Die Beklagte zu 2 wurde jedoch später durch den Anwalt der Beklagten zu 1 vertreten.
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