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  • 09.09.2019 · Fachbeitrag · Grundstückskaufvertrag mit Wohnrecht und Pflegepflicht

    Kein Zahlungsanspruch der Erben bei frühem Tod des Veräußerers

    | Vereinbaren die Parteien beim Grundstückskaufvertrag ein Wohnrecht für den Veräußerer und eine Pflegepflicht für den Erwerber, führt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss nicht zum Zahlungsanspruch der Erben, um das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegepflicht auszugleichen. Die Vertragsparteien wussten nicht, wie lange der Verkäufer leben und ob er pflegebedürftig werden würde, sodass kein Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung besteht (OLG Frankfurt am Main 6.5.19, 8 W 13/19, Abruf-Nr. 209451 ). |