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  • 14.05.2018 · Fachbeitrag · Grundbuchrecht

    Erbengemeinschaft muss nicht immer voreingetragen sein

    | Eine Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann beantragt, als Alleineigentümer eingetragen zu werden (OLG München 9.4.18, 34 Wx 13/18, Abruf-Nr. 200905 ). |