03.04.2025 · Nachricht · Grundbuchberichtigung
Grundbuchberichtigung: Verlangen des Grundbuchamts nach einem Erbschein bei Vorliegen eines öffentlichen Testaments
Das KG (28.1.25, 1 W 37/25, Abruf-Nr. 247133 ) hat entschieden, dass zu einer Grundbuchberichtigung keine Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist, soweit die Erbfolge aus einem öffentlichen Testament ersichtlich ist. Eine Pflichtteilsstrafklausel in dem Testament stehe dem nicht entgegen.
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