Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2019 · Fachbeitrag · Friedhofssatzung

    Keine Aufkleber auf dem Friedhof erlaubt

    Ein Werbeverbot auf dem Friedhof aufgrund einer Friedhofssatzung kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck erfassen. Bei Abgabe oder Verkauf solcher Vasen ist auf das Verbot hinzuweisen (OLG Koblenz 28.1.19, 9 W 648/18, Abruf-Nr. 209211 ).