01.07.2019 · Fachbeitrag · Friedhofssatzung
Keine Aufkleber auf dem Friedhof erlaubt
Ein Werbeverbot auf dem Friedhof aufgrund einer Friedhofssatzung kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck erfassen. Bei Abgabe oder Verkauf solcher Vasen ist auf das Verbot hinzuweisen (OLG Koblenz 28.1.19, 9 W 648/18, Abruf-Nr. 209211 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig