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  • 26.09.2016 · Fachbeitrag · Fortbildung

    So können Sie rechtzeitig die FAO-Fortbildung absolvieren

    | Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte fünf Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. |