Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.12.2017 · Fachbeitrag · Eintrag eines Nacherbenvermerks

    Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts

    | Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll (OLG Hamm 14.8.17, 15 W 265/17, Abruf-Nr. 197772 ). |