04.12.2017 · Fachbeitrag · Eintrag eines Nacherbenvermerks
Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts
Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll (OLG Hamm 14.8.17, 15 W 265/17, Abruf-Nr. 197772 ).
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