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  • · Nachricht · Digitaler Nachlass

    Studie zum digitalen Nachlass aus rechtlicher und technischer Sicht

    Als „Digitaler Nachlass“ werden die unterschiedlichen Rechtspositionen der oder des Verstorbenen im Internet bezeichnet. Am 15.1.20 wurde hierzu eine umfassende Untersuchung vorgestellt, die vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wurde. In der Studie wird zunächst geklärt, was überhaupt zum digitalen Nachlass zählt. Anschließend werden Fragen des Verbraucherrechts, Erbrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts, die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass ergeben, allgemeinverständlich aufbereitet. Geprüft wurde außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen. Die Studie enthält zudem Empfehlungen für Online-Dienste zu den Einstellungsmöglichkeiten und für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitaler Nachlass unkompliziert in die richtigen Hände kommt. Zu der Studie gelangen Sie über folgende Links: www.iww.de/s3395 oder www.iww.de/s3396 (Tablet-Version).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 55 | ID 46418349