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  • 14.10.2019 · Fachbeitrag · Auskunftsanspruch des Erbenermittlers

    Land muss über Werthaltigkeit einer Fiskuserbschaft informieren

    Ist im Zeitpunkt des Todes weder ein Testament noch ein gesetzlicher Erbe (z. B. Kinder) vorhanden, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt wohnte (Fiskuserbrecht, § 1936 BGB). Damit soll verhindert werden, dass herrenlose Nachlässe entstehen. Eine Erbenermittlerin forderte in einem solchen Fall erfolgreich Auskunft vom Land über den Nachlasswert (VGH Baden-Württemberg 21.3.19, 10 S 397/18, Abruf-Nr. 211076 ).