Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.01.2020 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Landgerichte und Oberlandesgerichte erhalten Spezialkammern für Erbrecht

    Nach dem „Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. I 2019, 2633) werden neben weiteren spezialisierten Spruchkörpern künftig Zivilkammern/Zivilsenate für erbrechtliche Streitigkeiten gebildet. Dies folgt aus § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG n.F. für die Landgerichte sowie aus § 119a Abs. 1 Nr. 6 GVG n.F. für die Oberlandesgerichte.