22.01.2020 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Landgerichte und Oberlandesgerichte erhalten Spezialkammern für Erbrecht
Nach dem „Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. I 2019, 2633) werden neben weiteren spezialisierten Spruchkörpern künftig Zivilkammern/Zivilsenate für erbrechtliche Streitigkeiten gebildet. Dies folgt aus § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG n.F. für die Landgerichte sowie aus § 119a Abs. 1 Nr. 6 GVG n.F. für die Oberlandesgerichte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig