Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2021 · Nachricht · Grundbuch

    Eidesstattliche Versicherung als Beweismittel für die Nichtannahme eines Vermächtnisses im Grundbuchantragsverfahren

    Eine eidesstattliche Versicherung des Vermächtnisnehmers, er habe das Vermächtnis vor seiner Ausschlagungserklärung nicht angenommen, kann im Grundbuchantragsverfahren als Beweismittel zu berücksichtigen sein (OLG Nürnberg 5.11.20, 15 W 3330/20, Abruf-Nr. 219950 ).