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  • 21.01.2021 · Nachricht · Grundbuch

    Eidesstattliche Versicherung als Beweismittel für die Nichtannahme eines Vermächtnisses im Grundbuchantragsverfahren

    | Eine eidesstattliche Versicherung des Vermächtnisnehmers, er habe das Vermächtnis vor seiner Ausschlagungserklärung nicht angenommen, kann im Grundbuchantragsverfahren als Beweismittel zu berücksichtigen sein (OLG Nürnberg 5.11.20, 15 W 3330/20, Abruf-Nr. 219950 ). |