21.01.2021 · Nachricht · Grundbuch
Eidesstattliche Versicherung als Beweismittel für die Nichtannahme eines Vermächtnisses im Grundbuchantragsverfahren
Eine eidesstattliche Versicherung des Vermächtnisnehmers, er habe das Vermächtnis vor seiner Ausschlagungserklärung nicht angenommen, kann im Grundbuchantragsverfahren als Beweismittel zu berücksichtigen sein (OLG Nürnberg 5.11.20, 15 W 3330/20, Abruf-Nr. 219950 ).
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