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  • 24.11.2021 · Nachricht · Erbscheinverfahren

    Abgabe einer EV mit Vorsorgevollmacht im Erbscheinverfahren

    Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen, wobei bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) gem. § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen kann (Hanseatisches OLG in Bremen 14.9.21, 5 W 27/21, Abruf-Nr. 225977 ).