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  • · Fachbeitrag · Testament

    Beleg über Einhaltung einer Pflichtteilsstrafklausel

    von RiLG Dr. Andreas Möller, Bochum

    Ist die Schlusserbeneinsetzung der Kinder in einem gemeinschaftlichen Testament ihrer Eltern mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, steht den Kindern bei der Grundbuchberichtigung nach dem letztverstorbenen Elternteil die Möglichkeit offen, durch inhaltlich übereinstimmende, von jedem von ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherungen den Nachweis zu führen, dass keines der Kinder nach dem Tod des erstverstorbenen Elternteils den Pflichtteil verlangt hat (OLG Hamm 8.2.11, 15 W 27/11, ZErb 11, 162, Abruf-Nr. 112493).

    Sachverhalt

    Der Erblasser war Eigentümer eines Grundstücks. Nach seinem Tod haben seine drei Töchter (im Folgenden Beteiligte) die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach dem Erblasser beantragt. Bei den Grundakten befinden sich u.a. vom Nachlassgericht von Amts wegen übersandte beglaubigte Ablichtungen folgender zwei Verfügungen von Todes wegen nebst einer beglaubigten Ablichtung des Eröffnungsprotokolls:

     

    • ein privatschriftliches Ehegattentestament, in dem der Erblasser und seine Ehefrau sich gegenseitig zu Alleinerben und die Beteiligten zu 1 bis 3, verbunden mit einer Pflichtteilsstrafklausel, zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt haben;