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  • 22.03.2019 · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung

    Regelung des § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB ist verfassungsgemäß

    | Gem. § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB beginnt die 10-Jahres-Frist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen wegen Schenkungen an Ehegatten erst mit der Auflösung der Ehe. Das BVerfG hat entschieden, dass § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB verfassungsgemäß ist und hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 26.11.18, 1 BvR 1511/14, Abruf-Nr. 207369 ). |