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  • · Fachbeitrag · Auskunft

    Teilauskünfte beim Nachlassverzeichnis

    von RA Dr. Thomas Papenmeier, FA Erbrecht, Chemnitz

    | Bei Auskunftsansprüchen ist oft streitig, welche konkreten Anforderungen an die Auskunft zu stellen sind. Dazu ein Fall des OLG München: |

     

    Sachverhalt

    Der Pflichtteilsberechtigte P betreibt gegen die Erbin E die Zwangsvollstreckung aus einem Teil-Anerkenntnisurteil. Das LG verhängte ein Zwangsgeld, weil die Laufleistung eines zum Nachlass gehörenden Pkw nicht angegeben worden war. Im Übrigen wies es den Antrag ab. P legte gegen den Beschluss erfolglos sofortige Beschwerde ein.

     

    • 1. Es ist dem Pflichtteilsberechtigten zumutbar, seine Informationen aus einzelnen Teilauskünften sowie aus den zur Glaubhaftmachung vorgelegten Belegen zu ziehen.
    • 2. Bei einem Pkw gehört die Angabe der Laufleistung zu einer ordnungsgemäßen Auskunft.

    (Abruf-Nr. 146121)