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  • · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Vermögen sichern durch Vertragsgestaltung

    von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf

    | Die vorweggenommene Erbfolge dient dazu, lebzeitig Vermögen auf die folgende Generation zu übertragen. Der Schenker kann dadurch Steuern sparen, der Beschenkte eine Existenzhilfe erhalten. Hierbei sind zivil-, steuer- und bewertungsrechtliche Aspekte zu beachten. Der Beitrag zeigt steuerrechtliche Risiken und wie Sie diese vermeiden können. |

     

    • Beispiel

    T und P sind Geschwister und gleichberechtigte Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, das T mit seiner Ehefrau F und dem gemeinsamen Kind K bewohnt. P möchte ihren Anteil unentgeltlich auf K übertragen. T schätzt den Wert der Immobilie auf ca. 600.000 EUR bis 800.000 EUR. P beauftragt ihre Anwältin, die Übertragung kosten- und steuergünstig vorzubereiten.

     

    1. Wert der Immobilie bzw. des Anteils ermitteln

    Damit der Schenker bei der vorweggenommenen Erbfolge die Höhe der Schenkungsteuer einschätzen kann, bieten sich verschiedene Wege an.