21.07.2021 · Nachricht · Testament
Die Formulierung „im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ enthält keine zeitliche Komponente im Sinne von „gleichzeitig“
| Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Formulierung „im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ in einem gemeinschaftlichen Testament befasst (OLG Düsseldorf 28.4.21, I-3 Wx 193/20, Abruf-Nr. 223280 ). |
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