21.07.2021 · Nachricht · Testament
Die Formulierung „im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ enthält keine zeitliche Komponente im Sinne von „gleichzeitig“
Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Formulierung „im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ in einem gemeinschaftlichen Testament befasst (OLG Düsseldorf 28.4.21, I-3 Wx 193/20, Abruf-Nr. 223280 ).
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