· Urteilsbesprechung · Nießbrauch
Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
Im Rahmen der Berufung gegen ein Teilurteil bei einer Stufenklage hat sich das OLG München mit verschiedenen Rechtsfolgen einer unentgeltlichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs befasst. Die Entscheidung thematisiert Auswirkungen auf den Beginn der Abschmelzungsfrist i. S. d. § 2325 Abs. 3 BGB und auf den Wertermittlungsanspruch des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB.
Sachverhalt
Die Kläger, Enkel der Erblasserin, machen im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Beklagte ist Alleinerbe. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann hatten im Jahr 2008 jeweils 47,5 % ihrer Gesellschaftsanteile auf den Beklagten übertragen, der somit insgesamt eine Beteiligung in Höhe von 95 % erhielt. Die Übergeber hatten sich einen Quotennießbrauch an den übertragenen Gesellschaftsanteilen vorbehalten.
Das LG hatte den Beklagten bereits zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet und darüber hinaus im Wege des Teilurteils auf der Wertermittlungsstufe die Vorlage von Wertgutachten zu mehreren Vermögensgegenständen angeordnet. Auf die Berufung des Beklagten änderte das OLG das Teilurteil lediglich insoweit ab, als die Kläger keinen Anspruch darauf haben, dass die Wertermittlungsgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Im Übrigen hat es die Berufung zurückgewiesen und dem Anspruch der Kläger auf die Vorlage von Wertermittlungsgutachten für diverse Immobilien sowie für die Gesellschaftsanteile stattgegeben (OLG München 10.11.25, 33 UK 1573/24 e, Abruf-Nr. 251797).
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