· Fachbeitrag · Beratung
Typische Mandantenirrtümer und deren Bedeutung für die Beratung und Gestaltung
von RAin Verena Finkenberger, FAin Erbrecht, Stuttgart
Wer im Erbrecht berät, berät selten nur Recht. Er berät Menschen, die häufig mit falschen Vorstellungen, Unsicherheiten und erheblichen Hemmschwellen in das Gespräch kommen – sofern sie überhaupt kommen. Genau darin liegt ein praktisches Problem: Viele Fehlentwicklungen beginnen nicht erst im Mandat, sondern lange davor. Menschen errichten kein Testament, nehmen keine Beratung in Anspruch oder schalten im Konfliktfall keinen Anwalt ein, weil sie von Voraussetzungen ausgehen, die tatsächlich nicht bestehen.
Diese Fehlvorstellungen sind für die anwaltliche Praxis nicht nebensächlich. Sie beeinflussen, ob Vorsorge überhaupt stattfindet, ob Mandanten rechtzeitig handeln und ob Konflikte sachlich gelöst oder emotional weiter aufgeladen werden. Wer typische Mandantenirrtümer kennt, berät deshalb nicht nur verständlicher, sondern auch wirksamer. Dieser Beitrag fasst die häufigsten Fehlvorstellungen zusammen und formuliert ebenso praktische wie eingängige Überlegungen, mit denen der Berater seine Mandanten „abholen“ kann, sei es im persönlichen Gespräch, sei es in seiner Außendarstellung (z. B. auf der Homepage).
1. „Ich brauche kein Testament“
Dies ist einer der häufigsten Irrtümer in der Praxis. Viele Mandanten setzen stillschweigend voraus, die gesetzliche Erbfolge werde schon „passen“. Typisch sind etwa Annahmen wie: „Wir haben keine Kinder, also beerben wir uns als Ehegatten automatisch allein.“ Oder: „Wir sind verheiratet und haben Kinder, also bekommt der andere im Todesfall ohnehin alles.“
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