· Nachricht · Vorsorgevollmacht
Fortbestehen einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei formularmäßig erteilter Vorsorgevollmacht
Der BGH hat sich im Rahmen einer Rechtsbeschwerde mit der Problematik des Fortbestehens einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei einer formularmäßig erteilten Vorsorgevollmacht befasst.
Die Betroffene leidet an einer fortgeschrittenen Demenz. Sie erteilte im Jahr 2013 ihrer inzwischen verstorbenen Tochter zur Vermeidung einer etwa anzuordnenden Betreuung eine Vorsorgevollmacht für sämtliche Angelegenheiten mit Ausnahme der Eingehung von Verbindlichkeiten und der Vornahme von Schenkungen. Diese dem damaligen Musterformular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entsprechende Vollmacht enthielt auch eine Ermächtigung „zur Erteilung von Untervollmacht“. Kurz vor ihrem Tod erteilte die Vorsorgebevollmächtigte ihrem Sohn eine Untervollmacht, die diesen zur Vertretung der Betroffenen in allen von der Vorsorgevollmacht umfassten Angelegenheiten ermächtigte. Im Dezember 2023 verstarb die Vorsorgebevollmächtigte.
Das Betreuungsgericht beim AG hat für die Betroffene im Juni 2024 einen Berufsbetreuer mit umfassendem Aufgabenkreis bestellt. Auf die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde der Betroffenen hat das Beschwerdegericht die Aufgabenkreise dahingehend abgeändert, dass die Betreuung sich auf wenige Aufgabenkreise beschränkt und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen. Die Betroffene hat gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde mit dem Ziel eingelegt, die Betreuung insgesamt zu beseitigen.
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