· Nachricht · Testamentsauslegung
Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe
| Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne Weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (sodass der Ersatzerbfall nicht eintritt), eine Vor-und Nacherbschaft gewollt ist. Das hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 18.7.13 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des AG Coesfeld entschieden. |
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Quelle: ID 42300688